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   KG, 28.10.2019 - 20 U 156/18   

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https://dejure.org/2019,84240
KG, 28.10.2019 - 20 U 156/18 (https://dejure.org/2019,84240)
KG, Entscheidung vom 28.10.2019 - 20 U 156/18 (https://dejure.org/2019,84240)
KG, Entscheidung vom 28. Oktober 2019 - 20 U 156/18 (https://dejure.org/2019,84240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 668 BGB, § 681 S 2 BGB, § 3 Abs 3 S 1 VermG, § 3 Abs 4 VermG, § 30 VermG
    Anspruch auf Verzinsung des durch den Verfügungsberechtigten erlangten Verkaufserlöses in Zusammenhang mit dem Vermögensgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Substantiierung des Anspruchs auf Rückgabe bzw. Erstattung des Veräußerungserlöses

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.2013 - V ZR 295/12

    Restitution eines Hausgrundstücks: Anspruch des Restitutionsgläubigers gegen den

    Auszug aus KG, 28.10.2019 - 20 U 156/18
    Sie beruft sich vielmehr auf eine analoge Anwendung der Vorschriften zum Auftragsrecht und sieht sich dabei durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2013 (V ZR 295/12) und vom 10.11.2016 (V ZR 51/16) gestützt.

    Auch negiert die Klägerin den Umstand, dass der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2013 (V ZR 295/12) ein Sachverhalt zu Grunde lag, bei dem eine positive Kenntnis von der Restitutionsbelastung der jeweiligen Grundstücke auf Seiten der Beklagten vorlag, nicht.

  • BGH, 10.11.2016 - V ZR 51/16

    Verzinsung des auszukehrende Erlöses sowie des Verkehrswertes von dem Zeitpunkt

    Auszug aus KG, 28.10.2019 - 20 U 156/18
    Sie beruft sich vielmehr auf eine analoge Anwendung der Vorschriften zum Auftragsrecht und sieht sich dabei durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2013 (V ZR 295/12) und vom 10.11.2016 (V ZR 51/16) gestützt.
  • KG, 31.01.2020 - 9 U 70/18

    Bruchteilsrestitutionsanspruch: Anspruch auf Verzinsung des auszukehrenden

    Mithin ist die Interessenlage des Anteilrestitutionsberechtigten daran, dass der Verfügungsberechtigte den anteiligen Erlös separiert bzw. ab der Verwendung verzinst, vergleichbar mit dem Interesse desjenigen, dem Restitutionsansprüche an einzelnen Grundstücken zustanden (a.A. 20. Zivilsenat des Kammergerichts, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 20 U 156/18 -, nicht veröffentlicht; 7. Zivilsenat des Kammergerichts, Urteil vom 21. Januar 2020 - 7 U 40/19 -, nicht veröffentlicht).

    cc) Entgegen der Auffassung des 20. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 28. Oktober 2019, a.a.O.) und des 7. Zivilsenats des Kammergerichts (Urteil vom 21. Januar 2020, a.a.O.) ist es keine Voraussetzung für den Zinsanspruch gemäß §§ 681 S. 2, 668 BGB analog, dass der Verfügungsberechtigte Kenntnis von dem Restitutionsantrag und somit von der Person des Berechtigen hat.

    Die vom Senat vertretene Auffassung steht in Divergenz zu der Entscheidung des 20. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 20 U 156/18 -, nicht veröffentlicht) und des 7. Zivilsenats des Kammergerichts (Urteil vom 21. Januar 2020 - 7 U 40/19 -, nicht veröffentlicht).

    Der Senat hat diese Frage verneint und weicht damit von den Entscheidungen des OLG Dresden (Urteil vom 11. Mai 2016 - 13 U 1353/15 -, juris Rn. 6) und des 20. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 28. Oktober 2019, a.a.O.) ab.

  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20

    Anspruch des Berechtigten auf Verzinsung des Veräußerungserlöses für ein

    aa) Während der im Berufungsverfahren erkennende 7. Zivilsenat und auch der 20. Zivilsenat des Kammergerichts (Urteil vom 21. Januar 2020 - 7 U 40/19, juris Rn. 17 und Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 20 U 156/18, unveröffentlicht) eine Anwendung dieser Grundsätze ablehnen, hat der 9. Zivilsenat des Gerichts ihre Anwendung bejaht (KG, ZOV 2020, 60, Gegenstand des Parallelverfahrens vor dem Senat zu Aktenzeichen V ZR 60/20).
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20

    Verjährung des Anspruchs auf Verzinsung des anteiligen Erlöses aus dem Verkauf

    Während der 7. und der 20. Zivilsenat des Kammergerichts (Urteil vom 21. Januar 2020 - 7 U 40/19, juris, Gegenstand des Parallelverfahrens vor dem Senat zu Aktenzeichen V ZR 52/20, und Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 20 U 156/18, unveröffentlicht) eine Anwendung dieser Grund - sätze ablehnen, hat der 9. Zivilsenat des Gerichts ihre Anwendung im vorliegenden Verfahren mit der Einschränkung bejaht, dass der herauszugebende Erlös frühestens ab dem Inkrafttreten des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes vom 17. Juni 1997 (BGBl. I S. 1823) zu verzinsen ist.
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